Kirwa Hedersdorf e.V.
Kirwa Hedersdorf e.V.

Unsere Satzung

Hier ist ein Auszug aus der Satzung des Kirwa Hedersdorf e.V.

Wer sich für die komplette Satzung interessiert, kann diese gerne per Mail beim Vorstand anfragen.

 

§ 2 Zweck des Vereins

 

Zweck des Vereins ist die Förderung des traditionellen fränkischen Brauchtums in Hedersdorf, das Ausrichten des jährlichen Kirchweihfestes und die Erhaltung des örtlichen Kulturgutes.
Er integriert seine Mitglieder insbesondere die Jugend in die Dörfliche Gemeinschaft und fördert die Freundschaft, die Geselligkeit und das Zusammengehörigkeitsgefühl.
Zudem pflegt der Verein über das ganze Jahr hinweg die örtlichen Bräuche und hält diese aufrecht. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

1. Erwerb der Mitgliedschaft

Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch Aufnahme, Ehrenmitglieder werden ernannt. Ein schriftlicher Aufnahmeantrag ist beim Vorstand einzureichen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Minderjährige müssen die Zustimmung ihrer/ihres gesetzlichen Vertreters nachweisen. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen. Dem Betroffenen steht die Berufung zur nächsten Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig. Die Berufung ist schriftlich beim Vorstand einzureichen.

 

2. Ordentliches Mitglied

Ein ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person ab Vollendung des 15. Lebensjahres werden. Ordentliche Mitglieder sind die Mitglieder, die aktiv an der Organisation, Planung und Durchführung aller Bräuche und Feste beteiligt sind.

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